Freitag, März 15, 2013

Wegen Männerdiskriminierung: Schafft die Schweiz die Wehrpflicht ab?

In der Schweiz wird aktuell ein juristisch-politischer Streit geführt:

Laut Bundesgericht ist die Beschränkung der Wehrpflicht auf Männer keine Diskriminierung. Die Wehrpflicht stelle eine Sondernorm dar und gehe dem Diskriminierungsverbot vor. Hierbei handelt es sich jedoch um eine rein formelle Argumentation, mit welcher sich auch das fehlende Frauenstimmrecht ad infinitum hätte begründen lassen können. Nach Bernhard Waldmann, Professor für Staats- und Verwaltungsrecht an der Universität Freiburg, steht es dem Verfassungsgeber nicht zu, Kerngehalte von Grundrechten, wozu das Diskriminierungsverbot gehöre, zu durchbrechen. Die Begrenzung der Wehrpflicht auf Männer sei daher geschlechterdiskriminierend, auch wenn sie in der Verfassung selbst vorgesehen sei.


Hier geht es weiter. Der Artikel schildert die verschiedenen Verrenkungen, mit denen eine Diskriminierung aufrechterhalten wird, solange sie statt Frauen Männer betrifft; insofern ist er in Gänze lesenswert. Und nicht zuletzt wird Markus Theunert endlich mal mit etwas zitiert, dem ich nur zustimmen kann.

In den deutschen Medien war die Diskriminierung von Männern, die mit der Wehrpflicht verbunden ist, nie ein Thema. Justin Biebers Hamster hingegen ...

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